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   BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04   

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BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04 (https://dejure.org/2004,9104)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.2004 - 5 B 68.04 (https://dejure.org/2004,9104)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 2004 - 5 B 68.04 (https://dejure.org/2004,9104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Klagebefugnis bei mittelbarer Auswirkung einer aufsichtlichen Maßnahme gegen eine Einrichtung auf den Kläger; Bestimmung der Voraussetzungen einer Bejahung der Klagebefugnis aus der kommunalen Planungshoheit oder Finanzhoheit

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.03.1986 - 5 C 36.82

    Anfechtbarkeit eines Wege- und Gewässerplans durch die in ihrer Planungs- bzw.

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04
    7 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierzu geklärt, dass sich eine Klagebefugnis aus der kommunalen Planungs- oder Finanzhoheit auch in solchen Fällen ergeben kann, in denen die Gemeinde nicht selbst Adressat des Verwaltungsaktes ist, wenn von diesem Verwaltungsakt gegenüber der Gemeinde unmittelbare Rechtswirkungen ausgehen können (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001 BVerwG 8 B 258.00 Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11 ; BVerwGE 74, 84 ).

    8 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt die Annahme einer Klagebefugnis unter dem Gesichtspunkt der Finanzhoheit ferner dann in Betracht, wenn eine anderweitige hoheitliche Maßnahme notwendig dazu führt, dass dem kommunalen Selbstverwaltungsträger finanzielle Folgelasten entstehen, und diese finanziellen Belastungen einen erheblichen Umfang erreichen können (BVerwGE 74, 84 ; s.a. Urteil vom 11. Mai 1984 BVerwG 4 C 83.80 Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 25).

    19 2.2 Soweit die Beschwerde vorbringt, das Berufungsurteil verstoße gegen die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 6. März 1986 ( BVerwG 5 C 36.82 BVerwGE 74, 84 ) in Bezug auf die Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen Planfeststellungsbeschluss (genauer: Wege- und Gewässerplan) aufgestellt habe, genügt dies nicht den Darlegungserfordernissen einer Divergenzrüge gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04
    In der vom Berufungsgericht auch herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass nach § 42 Abs. 2 VwGO die Klage nur zulässig ist, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein, dass nach dem Vorbringen des Klägers eine Verletzung seiner Rechte möglich sein muss und dass dies nur dann auszuschließen ist, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte offensichtlich nicht bestehen oder ihm nicht zustehen können (BVerwGE 60, 154 ; Urteil vom 26. Juli 1989 BVerwG 4 C 35.88 NVwZ 1990, 262; BVerwGE 104, 115 ; Urteil vom 26. November 2003 BVerwG 9 C 6.02 NVwZ 2004, 473; stRspr).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04
    In der vom Berufungsgericht auch herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass nach § 42 Abs. 2 VwGO die Klage nur zulässig ist, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein, dass nach dem Vorbringen des Klägers eine Verletzung seiner Rechte möglich sein muss und dass dies nur dann auszuschließen ist, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte offensichtlich nicht bestehen oder ihm nicht zustehen können (BVerwGE 60, 154 ; Urteil vom 26. Juli 1989 BVerwG 4 C 35.88 NVwZ 1990, 262; BVerwGE 104, 115 ; Urteil vom 26. November 2003 BVerwG 9 C 6.02 NVwZ 2004, 473; stRspr).
  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04
    In der vom Berufungsgericht auch herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass nach § 42 Abs. 2 VwGO die Klage nur zulässig ist, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein, dass nach dem Vorbringen des Klägers eine Verletzung seiner Rechte möglich sein muss und dass dies nur dann auszuschließen ist, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte offensichtlich nicht bestehen oder ihm nicht zustehen können (BVerwGE 60, 154 ; Urteil vom 26. Juli 1989 BVerwG 4 C 35.88 NVwZ 1990, 262; BVerwGE 104, 115 ; Urteil vom 26. November 2003 BVerwG 9 C 6.02 NVwZ 2004, 473; stRspr).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 2.80

    Pflegesätze - Subventionen, keine Konkurrentenschutz durch Regelungen des

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04
    In der vom Berufungsgericht auch herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass nach § 42 Abs. 2 VwGO die Klage nur zulässig ist, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein, dass nach dem Vorbringen des Klägers eine Verletzung seiner Rechte möglich sein muss und dass dies nur dann auszuschließen ist, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte offensichtlich nicht bestehen oder ihm nicht zustehen können (BVerwGE 60, 154 ; Urteil vom 26. Juli 1989 BVerwG 4 C 35.88 NVwZ 1990, 262; BVerwGE 104, 115 ; Urteil vom 26. November 2003 BVerwG 9 C 6.02 NVwZ 2004, 473; stRspr).
  • BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 83.80

    Fachplanung - Gemeinde - Planungshoheit - Intensive Störung - Konkrete Planung

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04
    8 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt die Annahme einer Klagebefugnis unter dem Gesichtspunkt der Finanzhoheit ferner dann in Betracht, wenn eine anderweitige hoheitliche Maßnahme notwendig dazu führt, dass dem kommunalen Selbstverwaltungsträger finanzielle Folgelasten entstehen, und diese finanziellen Belastungen einen erheblichen Umfang erreichen können (BVerwGE 74, 84 ; s.a. Urteil vom 11. Mai 1984 BVerwG 4 C 83.80 Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 25).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde wegen mangelnder

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04
    Für das Fachplanungsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht die rechtliche Bedeutung der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Finanzhoheit dahin konkretisiert, dass in den Fällen, in denen eine Gemeinde dem von ihr beanstandeten Fachplanungsvorhaben eine Beeinträchtigung ihrer Finanzhoheit entgegensetzt, die Berücksichtigung eines solchen Vortrags als abwägungserheblich jedenfalls die Darlegung und den Nachweis voraussetzt, dass der finanzielle Spielraum der Gemeinde nachhaltig in nicht mehr zu bewältigender und hinzunehmender Weise eingeengt wird (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 BVerwG 11 A 65.95 Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 27).
  • BVerwG, 22.01.2001 - 8 B 258.00

    Klagebefugnis, Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch, Finanzhoheit der

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04
    7 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierzu geklärt, dass sich eine Klagebefugnis aus der kommunalen Planungs- oder Finanzhoheit auch in solchen Fällen ergeben kann, in denen die Gemeinde nicht selbst Adressat des Verwaltungsaktes ist, wenn von diesem Verwaltungsakt gegenüber der Gemeinde unmittelbare Rechtswirkungen ausgehen können (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001 BVerwG 8 B 258.00 Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11 ; BVerwGE 74, 84 ).
  • BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Revisionsgrundes der Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04
    18 2.1 Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung der dort genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht; eine fehlerhafte Anwendung eines nicht bestrittenen Rechtssatzes im Einzelfall rechtfertigt eine Divergenzzulassung nicht (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2001 BVerwG 4 B 57.00 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2005 - 11 A 1751/04

    Berufung der Stadt Voerde gegen die Steinkohlegewinnung im Bergwerk Walsum

    BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68.04 -, Jurisdokument, sowie Urteil vom 18. Juni 1997 - 11 A 65.95 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 27 (141).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2014 - 5 S 1667/12

    Klagebefugnis nur bei Rechtsverletzung unmittelbar durch den Tenor des

    In Fällen, in denen eine Gemeinde nicht selbst Adressat des Verwaltungsaktes ist, kann sich aus ihrer kommunalen Planungs- oder Finanzhoheit eine Klagebefugnis nur ergeben, wenn von diesem ihr gegenüber unmittelbare Rechtswirkungen ausgehen können (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 30.07.2004 - 5 B 68.04 -, juris).

    Dies setzt jedoch voraus, dass von diesem Verwaltungsakt gegenüber der Gemeinde unmittelbare Rechtswirkungen ausgehen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.07.2004 - 5 B 68.04 - Beschl. v. 22.01.2001 - 8 B 258.00 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11; Urt. 06.03.1986 - 5 C 36.82 -, BVerwGE 74, 84).

    Als Mindestvoraussetzung für die Möglichkeit einer die Klagebefugnis vermittelnden Beeinträchtigung der kommunalen Finanzhoheit müssten zudem ein qualifizierter Ursachenzusammenhang im Sinne einer notwendigen Folge zwischen der anzugreifenden, Dritte betreffenden Maßnahme und den finanziellen Interessen des Selbstverwaltungsträgers bestehen und die möglichen finanziellen Auswirkungen ein nicht mehr zu bewältigendes Maß erreichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.07.2004, a.a.O.; hierzu auch BVerfG, Beschl. v. 27.11.1986 - 2 BvR 1241/82 -, NVwZ 1987, 123).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2018 - 1 KS 2/10

    Klage gegen die Erweiterung des Lübecker Flughafens bleibt ohne Erfolg

    Finanzielle Folgen eines planfestgestellten Vorhabens für eine Gemeinde erlangen erst dann Abwägungsrelevanz, wenn sie einen so erheblichen Umfang erreichen, dass der gemeindliche Finanzspielraum "nachhaltig in nicht mehr zu bewältigender und hinzunehmender Weise" eingeengt wäre (BVerwG, Urt. v. 18.06.1997, 11 A 65.97, UPR 1997, 470 sowie Beschl. v. 30.07.2004, 5 B 68.04, Juris).

    Vorhabenbedingte Planungskosten könnten nur und erst dann überhaupt eine Bedeutung für die Abwägung erlangen, wenn zwischen der Planfeststellung und den gemeindlichen Planungskosten ein "qualifizierter Ursachenzusammenhang" bestünde (BVerwG, Beschl. v. 30.07.2004, 5 B 68.04, Juris Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2007 - 12 A 4171/06

    Anforderungen an das Vorliegen einer Klagebefugnis zur Erhebung einer

    vgl. ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. etwa Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68.04 -, JURIS m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 9.87 -, a.a.O.; Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 258.00 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11; Urteil vom 29. Mai 2002 - 8 C 15.01 -, BVerwGE 116, 273; Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68.04 -, JURIS.

    - 5 B 68.04 -, JURIS m.w.N.

  • VG Schwerin, 18.04.2018 - 6 A 1837/15

    Klage der Gemeinde gegen Schiedsspruch über Entgeltvereinbarung nach § 16 Abs. 3

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann der Fall, wenn nach dem Vorbringen des Klägers eine Verletzung seiner Rechte möglich ist und nur dann auszuschließen, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte offensichtlich nicht bestehen oder ihm nicht zustehen können (BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68/04 -, Rn. 5, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 5 S 987/15

    Keine Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahn,

    Dies setzt jedoch voraus, dass von dem angefochtenen Verwaltungsakt überhaupt unmittelbare Rechtswirkungen gegenüber der Gemeinde ausgehen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.07.2004 - 5 B 68.04 - Beschl. v. 22.01.2001 - 8 B 258.00 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11; Urt. 06.03.1986 - 5 C 36.82 -, BVerwGE 74, 84).

    Als Mindestvoraussetzung für die von der Klägerin geltend gemachte Möglichkeit einer die Klagebefugnis vermittelnden Beeinträchtigung der kommunalen Finanzhoheit müsste darüber hinaus ein qualifizierter Ursachenzusammenhang im Sinne einer notwendigen Folge zwischen der anzugreifenden, Dritte betreffenden Maßnahme und ihren finanziellen Interessen bestehen und es müssten die möglichen finanziellen Auswirkungen ein nicht mehr zu bewältigendes Maß erreichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.07.2004, a.a.O.; hierzu auch BVerfG, Beschl. v. 27.11.1986 - 2 BvR 1241/82 -, NVwZ 1987, 123).

  • VG Düsseldorf, 22.12.2020 - 29 K 97/20

    Leitstelle Umlage Aufschaltungskosten vertikale Kostenaufteilung

    vgl. zur Adressatentheorie Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 20/10 -, NVwZ 2011, S. 372, S. 374; vgl. zur Möglichkeit der Verletzung der zum Recht auf kommunale Selbstverwaltung gehörenden Planungs- und Finanzhoheit BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68/04 -, juris, Rn. 6 ff.

    BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68/04 -, juris, Rn. 6 ff.; OVG Brandenburg, Urteil vom 7. November 1996 - 1 D 31/94.NE -, juris, Rn. 49.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2020 - 2 L 70/18

    Schweinemast; Änderungsgenehmigungspflicht von Tierhaltungsanlagen mit gemischtem

    Eine Klagebefugnis der Gemeinde kann sich aus der kommunalen Planungs- oder Finanzhoheit auch in Fällen ergeben, in denen die Gemeinde nicht selbst Adressat des Verwaltungsaktes ist, wenn von diesem Verwaltungsakt gegenüber der Gemeinde unmittelbare Rechtswirkungen ausgehen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68.04 - juris Rn. 7; Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 258.00 - juris Rn. 4; Urteil vom 6. März 1986 - 5 C 36.82 - juris Rn. 14).
  • VG Düsseldorf, 21.12.2020 - 29 K 7707/18

    Leitstelle Umlage Aufschaltungskosten vertikale Kostenaufteilung

    vgl. zur Adressatentheorie BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 20/10 -, NVwZ 2011, S. 372, S. 374; vgl. zur Möglichkeit der Verletzung der zum Recht auf kommunale Selbstverwaltung gehörenden Planungs- und Finanzhoheit BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68/04 -, juris, Rn. 6 ff.

    BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68/04 -, Rn. 6 ff., juris; OVG Brandenburg, Urteil vom 7. November 1996 - 1 D 31/94.NE -, Rn. 49, juris.

  • VG Düsseldorf, 23.11.2020 - 29 K 17430/17
    vgl. zur Adressatentheorie BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 20/10 -, NVwZ 2011, S. 372, S. 374; vgl. zur Möglichkeit der Verletzung der zum Recht auf kommunale Selbstverwaltung gehörenden Planungs- und Finanzhoheit BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68/04 -, juris, Rn. 6 ff.

    BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68/04 -, Rn. 6 ff., juris; OVG Brandenburg, Urteil vom 7. November 1996 - 1 D 31/94.NE -, Rn. 49, juris.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18

    Klagebefugnis einer Gebietskörperschaft gegen einen Widerspruchsbescheid

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 11 LA 103/20

    Begründung; Datenlöschung; effektiver Rechtsschutz; Einwohnerzahl; ernstliche

  • OVG Saarland, 14.10.2005 - 3 W 17/05

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Schulschließung

  • VG Göttingen, 19.02.2020 - 1 A 85/14

    Amtsermittlungsgrundsatz; Erheblichkeit einer Rechtsverletzung; Klagebefugnis;

  • OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05

    Schulreform und gemeindlichem Selbstverwaltungsrecht - einstweiliger Rechtsschutz

  • VGH Hessen, 24.09.2020 - 10 B 1451/20

    Klage- und Antragsbefugnis eines Sozialhilfeträgers gegen eine heimaufsichtliche

  • VG Neustadt, 16.06.2015 - 5 K 927/14

    Isolierte Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid, mit

  • OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 13/05

    Bejahung eines besonderen öffentlichen Vollzugsinteresses im Rahmen des

  • VG Aachen, 12.07.2005 - 6 K 1559/03

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung an die Letztempfänger für die

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2011 - 1 MR 17/10

    Rückgängigmachbarkeit der hier streitigen Maßnahmen als Kriterium für eine

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